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LG Aurich, 17.10.2005 - 1 T 323/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Ausländerrecht: Richtervorbehalt bei Verwahrung des Betroffenen im Haftraum des Flughafens während der Abschiebung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Informationsverbund Asyl und Migration
GG Art. 104 Abs. 2 S. 1
Ingewahrsamnahme, Freiheitsentziehung, Abschiebung, Haftraum, Bundesgrenzschutz, Bundespolizei, Flughafen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Emden, 13.06.2005 - 1 XIV 50/05
- LG Aurich, 17.10.2005 - 1 T 323/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00
Richtervorbehalt
Auszug aus LG Aurich, 17.10.2005 - 1 T 323/05
Die Abgrenzung ist - wie das Amtsgericht in seinem Beschluss zu Recht ausführt - über die Intensität und Dauer des Eingriffs vorzunehmen (BVerfGE 105, 239). - BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76
nachträglicher Rechtsschutz gegen Abschiebehaft - Art. 104 Abs. 2 GG, § 13 Abs. 2 …
Auszug aus LG Aurich, 17.10.2005 - 1 T 323/05
Eine Freiheitsentziehung ist jedenfalls dann gegeben, wenn eine Person gegen ihren Willen in einem Haftraum untergebracht wird (BVerwGE 62, 317).